Nicht angemeldet!  Home > Aktuelles > Letztes Update: 31.03.2004
unten Bußgelder für Verkehrsverstöße steigen zum 1. April 2004 zurück
   


Quicklinks:
Motorrad-Katalog

Quicklinks:
Schrauber-Tipps

Quicklinks:
Magazin

Häufigste Besucher:
Chicago1988 (19.2)
folcklord (13.5)
kuleshs (12.4)
captainpain (9.4)
Shadow (9.3)

Letzte Besucher:
Chicago1988 (1)
pete (254)
bonnybessie (378)
Maddin8784 (978)
kalle (1141)

Zum 1. April wächst der Umfang des deutschen Bußgeldkatalogs für Verkehrsdelikte. Autofahrer, die ohne Freisprecheinrichtung per Handy telefonieren oder eine Kurznachrichtschreiben, müssen dann mit einem erhöhten Bußgeld von 40 Euro statt bisher 30 Euro rechnen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Radelnde Mobiltelefonnutzer zahlen ebenfalls mehr Strafe. Für sie sind dann 25 Euro statt bisher 15 Euro fällig.

40 Euro und ein Punkt im Zentralregister drohen Falschparkern, die mit ihrem Auto an Engstellen wie zum Beispiel am Ende einer verkehrsberuhigten Zone Rettungsfahrzeuge behindern. 20 Euro haben Verkehrsteilnehmer zu zahlen, wenn sie links statt rechts in einen Kreisverkehr einbiegen.

In Reisebussen herrscht künftig Gurtpflicht für die Fahrgäste. Die Missachtung ist mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt. Zu den Aufgaben des Busfahrers gehört es nun, die Fahrgäste auf die Gurtpflicht hinzuweisen. Lkw-Fahrer, die das Verbot von Lichteffekten im Führerhaus weiter ignorieren, zahlen ab April 20 Euro statt den bisherigen fünf Euro. So genannte Elefantenrennen, also Überholmanöver bei zu geringer Differenzgeschwindigkeit, werden mit 40 Euro Strafgeld und einem Punkt geahndet.

Verkehrsrowdys droht künftig ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten. Diese Maßnahme schließt die Lücke zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug. Denn das Verbot konnte nur bis zu drei Monaten ausgesprochen werden, der Entzug beginnt aber erst bei sechs Monaten. Außerdem werden Punkte nicht mehr zum Tag der Rechtskraft, sondern zum Tag des Verstoßes eingetragen.
Dadurch sollen eingelegte Widersprüche gegen Bußgeldbescheide vermieden werden, die nur dem Zweck der späteren Punkteregistrierung dienen.

Mit einer Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren ist im Frühjahr noch nicht zu rechnen. Momentan prüft das Bundesverkehrministerium versicherungsrechtliche Fragen, was voraussichtlich noch zwei Monate dauern wird. Befürworter eines Tempolimits für Kleintransporter müssen sich ebenfalls weiter in Geduld üben. Auch das wird vorerst nicht eingeführt.

Anmeldung / Login
Nick:
Passwort:
Automatischer Login
Passwort / Nick vergessen?

Bist Du bei uns noch nicht angemeldet? Dann registriere Dich gleich kostenlos unter dem folgenden Link! Dir stehen dann mehr Möglichkeiten offen und Dir wird weniger Werbung gezeigt!
Registrieren

Besucher online:
87 Gäste online
1 Mitglied online
Chicago1988

Umfrage
Was für Schutzkleidung trägst Du in der Regel?
Nur Helm
Helm und Jacke mit Protektoren
Helm sowie Jacke und Hose mit Protektoren
Komplette Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Stief

Aktuelle Forumsbeiträge
Reifen EN 500
Hallo du kannnst auch die Conti rauf machen Bez.CM1 vorne CM2 hinten
Mehr . . .


Termine in diesem Monat
SoMoDiMiDoFrSa
   1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930  

Newsletter abonnieren!
Abonniere unseren Newsletter, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!
Email:


Krad24.de weiterempfehlen!
An:
Von:


  Discussion-corner.de Preisvergleich Reisen Flüge Versicherungen
 Elektronik: Computer Notebooks Digitalkameras Handys Monitore Drucker Kameras
 Urlaub: Lastminute Very Last Minute Flug Hotels Mietwagen Pauschalreisen
 Sonstiges: Auto Haus Bildung Forum Shopping Telefone Software Internet Finanzen Musik